Neue Gebührenordnung der Musikschule
Änderungen treten zum 1. Oktober in Kraft
Neue Gebührenordnung der Musikschule
Liebe Musikschulgemeinschaft,
am 22. August hat der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, die Musikschulgebühren ab dem 1. Oktober 2024 anzupassen. Ganz bewusst verwenden wir den Begriff der »Anpassung«, hinter dem man ja sofort eine »Erhöhung« vermutet. Ja, bei den vokalen und instrumentalen Hauptfächern und beim Tanz steigen die Gebühren. Doch in anderen Bereichen senken wir die Gebühren tatsächlich auch. Mit unseren neuen Gebühren liegen wir im bundesweiten Musikschulvergleich weiterhin im Mittelfeld.
Dies sind die wichtigsten Auswirkungen der Anpassung:
- Durch Gebührensenkungen im Elementarbereich erleichtern wir jungen Familien den Einstieg in die Musikschule.
- Für Familien mit mehreren Kindern (oder auch Eltern) an der Musikschule werden die Erhöhungen für den Hauptfachunterricht abgemildert.
- Für Familien, die Sozialleistungen erhalten, ändert sich de facto nichts (z.B. Wohngeld, Erhöhung um 25 Cent pro Monat) oder die Gebühren sinken sogar (z.B. Bürgergeld, von 17 auf 10 Euro pro Monat).
Senkung der Grundgebühr von 22 auf 10 Euro pro Monat
Wie Sie sicherlich wissen, besteht die gesamte Musikschulgebühr aus einer für alle einheitlichen Grundgebühr und einer Unterrichtsgebühr, die je nach Fach und Unterrichtsform unterschiedlich ausfällt. Wenn der Anteil der Grundgebühr an der Gesamtsumme sinkt und der Anteil der Unterrichtsgebühr steigt, können wir höhere Ermäßigungen gewähren. Denn unsere Sozial- und Familienermäßigungen beziehen sich ausschließlich auf die Unterrichtsgebühren. Die schon erwähnten Erhöhungen werden so bei den Familienermäßigungen abgefedert, bei den Sozialermäßigungen sogar mindestens ausgeglichen.
Senkung der Gebühren im Elementarbereich
Wir führen eine einheitliche Gebühr für die musikalische Früherziehung und für das elementare Instrumentalspiel (zur Zeit Blockflöte, Stabspiel, Fidel) ein. Dabei sinken Ihre Kosten für die Früherziehung künftig um 4 Euro, für das elementare Instrumentalspiel sogar um 13 Euro pro Monat.
Mehrfächerermäßigung
Erstmals führen wir eine Mehrfächerermäßigung in Höhe von 10 Euro ab dem zweiten Unterrichtsfach ein. So werden die Erhöhungen gerade für unsere besonders engagierten und interessierten Schülerinnen und Schüler leichter zu bewältigen sein.
Klicken Sie hier: Hier unsere neue Gebührenordnung im Überblick.