Wahl des Musikschulbeirats
KANDIDAT:INNEN GESUCHT!
Wahl des Musikschulbeirats
Musikschulbeirat? Was ist das?
Der Musikschulbeirat fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schüler:innen, Erziehungsberechtigten und der Musikschule. Insbesondere soll er Wünsche und Anregungen von Schüler:innen und Eltern behandeln, sich für die Aufgaben und Ziele der Musikschule einsetzen und zur Verbesserung der Schulverhältnisse beitragen. Bei wichtigen Maßnahmen hat er Gelegenheit zur Stellungnahme, z.B. wenn es um Gebührenfragen oder um Veränderungen des Angebots der Musikschule geht.
Wie groß ist der Zeitaufwand?
Das bestimmt letztlich der Musikschulbeirat selbst. Realistisch wird es wahrscheinlich um durchschnittlich vier Termine pro Jahr bzw. um eine Sitzung pro Quartal gehen. Eine Wahlperiode ist zwei Jahre lang.
Wer darf kandidieren?
Kandidieren dürfen Eltern (Sorgeberechtigte) und Schülerinnen und Schüler der Musikschule, die am Tag der Wahl mindestens 15 Jahre alt sind.
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt mit jeweils einer Stimme sind alle Schüler:innen der Musikschule, die seit mindestens drei Monaten Unterricht haben, unabhängig von Anzahl und Umfang des wahrgenommenen Unterrichts. Bei Schüler:innen, die am Tag der Wahl ihr fünfzehntes Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geht das Wahlrecht auf einen Erziehungsberechtigten über.
Wie und wann wird gewählt?
Die Wahl wird vom 01. bis zum 14. Juni online durchgeführt. Zuvor werden die Kandidatinnen und Kandidaten – ebenfalls online – die Möglichkeit bekommen, sich vorzustellen. Am 22. Juni wollen wir das Wahlergebnis bekannt geben.
Wie kann man sich bewerben?
Deine / Ihre Kandidatur kannst Du / können Sie über ein Onlineformular erklären.
Wir freuen uns sehr über jede Kandidatur!